Liebe Sportfreunde,
aus gegebenem
Anlass müssen
wir darauf hinweisen, das ab sofort auf dem Offroad- & Motocross-Park
Dieskau zum öffentlichen Training nur noch Fahrzeuge mit original
bestückten bzw. regelkonformen Auspuffanlagen fahren dürfen.
Laut Richtlinien des DMSB dürfen Fahrzeuge nur noch mit einer
Maximalen Lautstärke von 96 dB für 2 Taktmotoren und
94 dB für 4 Taktmotoren beim Training genutzt werden.
Da wir unsere Genehmigung zum Betreiben des Motocross- & Offroad-Park
Dieskau nicht aufs Spiel setzen wollen und werden, wird es regelmäßige
Kontrollen zur Durchsetzung dieser Richtlinie geben. Diese werden
zwei Mal jährlich durchgeführt und nachgewiesen.
Sportfreunden deren Fahrzeuge diesen Werten nicht entsprechen
wird das Training verwehrt.
Bei Enduro-Fahrzeugen und Quad müssen die Fahrzeug der StVZO
entsprechen und für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen sein und auch diesen Werten entsprechen.
Auszug aus den technischen Bestimmungen
des DMSB für Motocross-Veranstaltungen
01.79 GERÄUSCHKONTROLLE
Das Geräuschlimit darf die in Art. 79.11 aufgeführten
Werte nicht überschreiten.
79.11 Gültige Geräuschlimits:
Maximal 96dB(A) (s. auch Art. 79.06). (94
dB(A)für 4-Takt
Motoren)
79.01 Die Messung erfolgt bei einem Abstand
des Mikrophons von 0,5 m vom Auspuffende unter einem Winkel
von 45° zur Längsachse
des Auspuffendes und in Höhe des Auspuffrohres, mindestens
jedoch 20 cm über dem Boden. Ist dies nicht möglich,
so kann die Messung auch unter einem Winkel
von 45° nach oben durchgeführt werden.
79.02 Für die Geräuschmessung muss jedes Motorrad über
eine Verlängerung des Zündkabels verfügen, die
mindestens 30 cm lang ist. Ein Ende dieser Verlängerung
muss in den abgezogenen Original-Zündkerzenstecker geführt
werden (Anm.: ggf. mit Adapter); das zweite Ende ist mit einem
anderen Zündkerzenstecker verbunden, der auf der Zündkerze
steckt.
Für die Geräuschkontrolle müssen Motorräder,
die nicht mit einem Leerlaufgetriebe ausgestattet sind, auf einen
Ständer gestellt werden. Während der Geräuschprüfung
darf sich nur der Fahrer in der normalen Fahrposition auf der
Maschine befinden und die Drosselklappe betätigen. Kein
anderes Teammitglied darf die Geräuschmessung beeinflussen.
79.03 Die Schalldämpfer werden bei der Abnahme markiert
und dürfen danach nicht mehr ausgewechselt werden. Es ist
lediglich erlaubt, einen ebenfalls abgenommenen und markierten
Ersatzschalldämpfer zu montieren.
79.04 Der Fahrer lässt den Motor im Leerlauf drehen und
beschleunigt ihn, bis die vorgeschriebene
Drehzahl (U/min.) erreicht ist. Die Messung muss in diesem Augenblick
erfolgen.
79.06 Für Motocross ist die mittlere Kolbengeschwindigkeit
(13 m/sek.) lediglich als Referenzwert anzusehen. Aus Gründen
der Vereinfachung wird die Messung, aufgrund der Ähnlichkeit
des
Kolbenhubs der einzelnen Motorentypen in den verschiedenen Hubraumklassen,
bei den nachstehend aufgeführten, festen Drehzahlen vorgenommen:
bis 85 ccm: 8000 U/min.
über 85 ccm – 125 ccm: 7000 U/min. über 125ccm bis 150ccm 4 Takt: 6000 U/min
über 250 ccm – 500 ccm: 4500 U/min. über 500 ccm: 4000 U/min.
79.07 Bei Motorrädern mit mehr als einem Zylinder wird
der Geräuschpegel an jedem Auspuffende gemessen.
79.08 Ein Motorrad, das die vorgeschriebenen
Geräuschwerte überschreitet,
darf bei der Abnahme mehrmals vorgeführt werden.
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