Liebe Sportfreunde,

aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, das ab sofort auf dem Offroad- & Motocross-Park Dieskau zum öffentlichen Training nur noch Fahrzeuge mit original bestückten bzw. regelkonformen Auspuffanlagen fahren dürfen.
Laut Richtlinien des DMSB dürfen Fahrzeuge nur noch mit einer Maximalen Lautstärke von 96 dB für 2 Taktmotoren und 94 dB für 4 Taktmotoren beim Training genutzt werden.
Da wir unsere Genehmigung zum Betreiben des Motocross- & Offroad-Park Dieskau nicht aufs Spiel setzen wollen und werden, wird es regelmäßige Kontrollen zur Durchsetzung dieser Richtlinie geben. Diese werden zwei Mal jährlich durchgeführt und nachgewiesen.
Sportfreunden deren Fahrzeuge diesen Werten nicht entsprechen wird das Training verwehrt.
Bei Enduro-Fahrzeugen und Quad müssen die Fahrzeug der StVZO entsprechen und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein und auch diesen Werten entsprechen.

Auszug aus den technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross-Veranstaltungen
01.79 GERÄUSCHKONTROLLE

Das Geräuschlimit darf die in Art. 79.11 aufgeführten Werte nicht überschreiten.


79.11 Gültige Geräuschlimits:

Maximal 96dB(A) (s. auch Art. 79.06). (94 dB(A)für 4-Takt Motoren)

79.01 Die Messung erfolgt bei einem Abstand des Mikrophons von 0,5 m vom Auspuffende unter einem Winkel von 45° zur Längsachse des Auspuffendes und in Höhe des Auspuffrohres, mindestens
jedoch 20 cm über dem Boden. Ist dies nicht möglich, so kann die Messung auch unter einem Winkel
von 45° nach oben durchgeführt werden.
79.02 Für die Geräuschmessung muss jedes Motorrad über eine Verlängerung des Zündkabels verfügen, die mindestens 30 cm lang ist. Ein Ende dieser Verlängerung muss in den abgezogenen Original-Zündkerzenstecker geführt werden (Anm.: ggf. mit Adapter); das zweite Ende ist mit einem anderen Zündkerzenstecker verbunden, der auf der Zündkerze steckt.
Für die Geräuschkontrolle müssen Motorräder, die nicht mit einem Leerlaufgetriebe ausgestattet sind, auf einen Ständer gestellt werden. Während der Geräuschprüfung darf sich nur der Fahrer in der normalen Fahrposition auf der Maschine befinden und die Drosselklappe betätigen. Kein anderes Teammitglied darf die Geräuschmessung beeinflussen.
79.03 Die Schalldämpfer werden bei der Abnahme markiert und dürfen danach nicht mehr ausgewechselt werden. Es ist lediglich erlaubt, einen ebenfalls abgenommenen und markierten
Ersatzschalldämpfer zu montieren.
79.04 Der Fahrer lässt den Motor im Leerlauf drehen und beschleunigt ihn, bis die vorgeschriebene
Drehzahl (U/min.) erreicht ist. Die Messung muss in diesem Augenblick erfolgen.
79.06 Für Motocross ist die mittlere Kolbengeschwindigkeit (13 m/sek.) lediglich als Referenzwert anzusehen. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Messung, aufgrund der Ähnlichkeit des
Kolbenhubs der einzelnen Motorentypen in den verschiedenen Hubraumklassen, bei den nachstehend aufgeführten, festen Drehzahlen vorgenommen:

bis 85 ccm: 8000 U/min.
über 85 ccm – 125 ccm: 7000 U/min.
über 125ccm bis 150ccm 4 Takt: 6000 U/min
über 250 ccm – 500 ccm: 4500 U/min.
über 500 ccm: 4000 U/min.

79.07 Bei Motorrädern mit mehr als einem Zylinder wird der Geräuschpegel an jedem Auspuffende gemessen.

79.08 Ein Motorrad, das die vorgeschriebenen Geräuschwerte überschreitet, darf bei der Abnahme mehrmals vorgeführt werden.